Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1418
VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486 (https://dejure.org/2023,1418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2023 - 19 C 22.2486 (https://dejure.org/2023,1418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 19 C 22.2486 (https://dejure.org/2023,1418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,1418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
    Ist dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (BVerwG, U. v. 12.10.2006 - 4 C 12/04 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
    Eine Wiederholungsgefahr kann (im Falle der Versagungsgegenklage) nur angenommen werden, wenn eine hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B.v. 16.10.1989 - 7 B 108/89 - NVwZ 1990, 360 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
    Der Beklagte hat die Erteilung von Duldungen seit der - soweit ersichtlich - erstmals per E-Mail am 10. April 2022 geäußerten Bitte des von den Klägerinnen zur Einholung von Auskünften bei Behörden und Stellung von Anträgen bevollmächtigten Integrationsbeauftragten der Gemeinde N., die Duldungen zu verlängern (auch wenn materiell-rechtlich kein Antrag auf Erteilung einer Duldung erforderlich ist, stellt bei einer gerichtlichen Geltendmachung eines Verpflichtungsbegehrens - wie hier - ein vorheriger Antrag bei der Behörde eine Sachurteilsvoraussetzung dar, vgl. BVerwG, B.v. 6.5.1993 - 1 B 201/92 - juris Rn. 7; U.v. 14.12.1978 - 5 C 1/78 - juris Rn. 34), zu keinem Zeitpunkt abgelehnt.
  • BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 201.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Duldung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
    Der Beklagte hat die Erteilung von Duldungen seit der - soweit ersichtlich - erstmals per E-Mail am 10. April 2022 geäußerten Bitte des von den Klägerinnen zur Einholung von Auskünften bei Behörden und Stellung von Anträgen bevollmächtigten Integrationsbeauftragten der Gemeinde N., die Duldungen zu verlängern (auch wenn materiell-rechtlich kein Antrag auf Erteilung einer Duldung erforderlich ist, stellt bei einer gerichtlichen Geltendmachung eines Verpflichtungsbegehrens - wie hier - ein vorheriger Antrag bei der Behörde eine Sachurteilsvoraussetzung dar, vgl. BVerwG, B.v. 6.5.1993 - 1 B 201/92 - juris Rn. 7; U.v. 14.12.1978 - 5 C 1/78 - juris Rn. 34), zu keinem Zeitpunkt abgelehnt.
  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
    Entsprechend ist - wie hier - bei einem unterlassenen Verwaltungsakt (vgl. zur Verwaltungsaktseigenschaft einer Duldungsverfügung z.B. BVerwG, B.v. 16.10.1980 - 1 B 809/80 - juris Rn. 3) von einer Wiederholungsgefahr auszugehen, wenn eine hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut der Erlass eines (gleichartigen) Verwaltungsakts unterlassen wird.
  • VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22

    Zweitwohnungssteuer

    Die Frage, ob der Antrag der Kläger vom 12.07.2022, geeignet sein kann, den ursprünglich fehlenden Verwaltungsantrag mit heilender Wirkung für die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage zu ersetzen (gegen eine solche heilende Wirkung: u.a. BVerwG, Urt. v. 13.01.2022 - 6 A 7/20, Rn. 30; Urt. v. 25.11.2020 - 6 C 7/19, Rn. 36; Urt. v. 17.06.1998 - 2/97, Rn. 22; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.01.2022 - 2 L 10/21, Rn. 10, alle Juris; a.A. u.a. BVerwG, Beschl. v. 06.05.1993 - 1 B 201/92, Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 19.01.2023 - 19 C 22.2486, Rn. 14, beide Juris), kann vorliegend offenbleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht